Der schwierige Weg zur DAOmbH – BitcoinBlog.de – das Blog für Bitcoin und Co.
Dezentrale Autonome Organisationen (DAOs) sind eine Errungenschaft der Blockchain. Sie können die Art der unternehmerischen Zusammenarbeit grundlegend verändern. Dafür braucht es aber Rechtssicherheit. Dazu möchte ein Arbeitskreis des Bundesverbandes Blockchain beitragen.
Des Bundesverband Blockchain (kurz: der Bundesblock) eine Arbeitsgruppe zu DAOs gegründet. DAO ist die Abkürzung für Decentralized Autonomous Organization: für eine Organisation, die formell keinen eingetragenen Sitz, Manager oder Eigentümer hat.
Dass dies rechtlich nicht ganz unproblematisch ist, liegt auf der Hand. Und genau darum geht es dem Arbeitskreis: Sie wollen Konzepte entwickeln, um die DAO rechtlich zu fassen und am Ende der Politik vorzustellen.
Aber sie hat diesen Weg erst nach zwei Sitzungen beschritten.
Legale Probleme
Bisher sind DAOs in Deutschland noch weitgehend unreguliert. Es gibt keine wirklich passende Rechtsform und damit auch keine Gewissheit, welche Gesetze und Regeln gelten.
Laut Arbeitsgruppenmitglied Robert Müller ist jedoch Rechtsklarheit die Voraussetzung dafür, dass DAOs „eine signifikante Nachfrage von Kunden generieren“. Dass sie, mit anderen Worten: „in der Masse ankommen“.
Müller beschäftigt sich seit rund 7 Jahren mit Blockchains. Er hat über die Bekämpfung der Mehrwertsteuerhinterziehung mittels Blockchain-Technologie promoviert und arbeitet und forscht zu rechtlichen und steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit NFT, DeFi, DAOs und Blockchain-Anwendungen.
Die schlimme Haftungsfrage
Das größte Problem bei DAOs ist für ihn die Haftungsfrage. „Wenn nicht anders definiert, stellt eine freie Vereinigung von Token-Inhabern häufig eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) dar. Und das kann sehr problematisch sein.“
Denn in einer GbR haftet jedes Mitglied voll UND mit seinem gesamten Privatvermögen. Wenn ich also Mitglied einer DAO bin und sie dann, mit welchen Mitteln auch immer, einen Schaden von 120 Millionen Dollar verursachen, sagen wir durch Betrug, und einer der Geschädigten dann herausfindet, dass ich Mitglied dieser DAO bin, dann sie Kann er, zumindest nach der Rechtstheorie, mich voll verklagen und mich bis zum letzten Privathemd zur Rechenschaft ziehen.
Wäre ich Gesellschafter einer echten GbR, hätte ich die Aussicht, mich selbst zu kompensieren, indem ich die anderen Gesellschafter haftbar mache. Bei einer DAO, deren Mitglieder anonym über die ganze Welt verstreut sind, ist dieser Weg meist verschlossen.
Natürlich ist das nur eine Theorie. Fraglich ist, ob solche Klagen in der realen Welt durchkommen oder Aussicht auf Erfolg haben. Aber die bloße Möglichkeit, dass sie es könnten, ist so gruselig, dass es DAOs ziemlich entmutigend macht.
Die DAOmbH
Ideal wäre laut Müller eine Art DAOmbH: eine Organisationsform, die die Haftung der Mitglieder begrenzt.
Ein Blick ins Ausland zeigt, dass es möglich ist. Über Wyoming, wo es die DAO LLC gibt. Oder die Schweiz, die auch für DAOs eine Organisationsform hat, die die Mitglieder nicht mit voller Haftung belastet.
„Wir sind gerade in einer gespaltenen Situation. Manche Länder sehen in DAOs die Zukunft und regulieren das richtig“, sagt Müller, „das zieht Kapital und DAOs an. Jetzt wäre es wichtig, dass auch Deutschland Regeln erlässt, damit DAOs nicht Ich werde nicht migrieren.“
Ein Rechtskonstrukt wie eine „DAOmbH“ würde es Gründern ermöglichen, bei der Rechtsformentscheidung alternativ die DAO zu wählen. Es wäre jedoch nicht in der Lage, jede Form von DAO abzudecken. „Es braucht ein Template, also ein Template, das die Mindestanforderungen an das Setup setzt, damit es eine DAOmbH werden kann.“
Man muss also irgendwie definieren, was ein DAO zu einem DAO macht. Und damit beginnen die Probleme, mit denen die Arbeitsgruppe in diesem frühen Stadium zu kämpfen hat.
Das Kreuz mit der Definition
Es klingt so einfach. DAO steht für Decentralized Autonomous Organization. Aber wenn man darüber nachdenkt, sprudeln Dutzende von Fragen an die Oberfläche:
Wann ist eine Organisation dezentral, wann autonom? Gibt es dafür verbindliche Definitionen? Und was sind die Unterschiede zwischen den DAOs? Muss man dafür neue Kategorien einführen?
Darum ging es beim ersten Treffen. Eine wichtige Frage ist, ob DAOs locker oder breit, locker oder streng definiert werden sollen.
Von einer endgültigen und verbindlichen Definition hält Robert Müller wenig. Trotzdem wagt er den Versuch: „Eine DAO ist ein dezentraler Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen, die sich ein eigenes Regelwerk geben, das durch Smart Contracts fixiert und absolut ausgeführt wird.“
Allerdings droht der Begriff verwässert zu werden. Es gibt „DINOs“, „Decentralized In Name Only“, die eher FinTechs als DAOs sind – Organisationen, die nur scheinbar DAOs sind, aber eher klassische Unternehmen sind. Aber wo genau man hier die Grenze zieht, ist ein schwieriges Thema. Daher denkt die Arbeitsgruppe auch über flexible Kategorien nach, die mehr Spielraum bei der Klassifikation von DAOs geben.
Das absolute DAO existiert nicht
Man kann sich tief in dieses Problem der Definition vertiefen. So können Sie beispielsweise Reinheitskonzepte entwickeln, denen kaum ein real existierendes DAO gerecht werden kann.
Nehmen wir das Adjektiv „autonom“: „Ein echter DAO ist in der Lage, das auszuführen, was beschlossen wurde. Das tun sie autonom“, sagt Müller. „Aber die meisten DAOs sind es nicht. Sie können Entscheidungen nicht ausführen. sondern DOs – Dezentrale Organisationen.“
Sicher, wenn ein DAO zum Beispiel ein Mietgebäude verwaltet, muss jemand es verwalten, und jemand muss diesen Manager einstellen, einen Vertrag mit ihm unterzeichnen und ihn bezahlen und so weiter. Es ist nicht wirklich autonom.
Ein DAO wäre nur dann wirklich autonom, wenn es ausschließlich auf der Blockchain operiert. Einige DeFis kommen dorthin, wie Uniswap oder Compound. Aber auch Börsendaten, die via Chainlink auf die Blockchain geladen werden, spielen für sie eine Rolle. Ein Konstrukt wie die Privatsphäre DAO Tornado Cash den Reinheitsanforderungen entsprechen.
Es ist jedoch wahrscheinlich irreführend, einen solchen Reinheitsgrad von DAOs zu erwarten. Vielmehr sollten sie in einem Kontinuum verschrieben werden. Und das wiederum macht die rechtliche Einordnung noch wichtiger.
Hybride DAOs
nett das erste große DAO (The DAO) die Grenzen der Autonomie erkannt. Deshalb ließ sie frühzeitig eine Schweizer Treuhandgesellschaft gründen. Dies sollte die Interaktion mit anderen Unternehmen strukturieren, wenn Entscheidungen der DAO dies erforderten.
Die DAO ist gescheitert. Aber auch lebende DAOs wie Maker werden zu einer Mischform, einem Hybriden. Das DAO ist eine Dachgesellschaft für Unterorganisationendie zwar dezentral und autonom agieren, aber wiederum Tochterorganisationen in der realen Welt aufbauen, um beispielsweise mit ihr zu interagieren bei der französischen Großbank Societe Generale.
Das Kölner Softwareunternehmen Sidestream bildet eine solche Teilorganisation. Sie wird auch für ihre Arbeit bezahlt, und dies wiederum wird von einer anderen Unterorganisation der DAO bezahlt, die ein Bankgeschäft eingerichtet hat. Der Maker DAO ist gewissermaßen ein gewerblicher Kunde einer Bank.
Solche Mischformen sollten fester Bestandteil der Zukunft von DAOs sein. Umso wichtiger ist für sie aber die Klärung der Rechtsverhältnisse und Kategorien.
Das Potenzial ist weitgehend ungenutzt
Deutschland, so Müller, dürfe in diesem Bereich nicht zu viel Zeit verlieren. Andere Gerichtsbarkeiten sind weiter, und es wäre ärgerlich, den Kontakt zu DAOs zu verlieren.
Für ihn ist das Potenzial der Technologie enorm: Sie beseitigt Unsicherheit. “Ein DAO gibt vor, wie die Zusammenarbeit funktionieren muss, während man in einer globalisierten Welt oft nicht weiß, welche Regeln wie und wo gelten.”
Sobald DAOs eine akzeptierte Form der Zusammenarbeit sind, können Menschen auf der ganzen Welt anders zusammenarbeiten. Auch staatliche Bereiche, von der Rechtsordnung über E-Government bis hin zur Besteuerung, können ganz oder teilweise an DAOs übertragen werden. Doch das, weiß der Jurist, ist oft schwierig und nicht immer realistisch.
Er erwartet daher eher, dass private Unternehmen vom Konzept der DAO profitieren können. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Prima dieser Text schrieb
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